1. Netzzugang & Gastransport
Die GVD ermöglicht den Zugang zu ihrem Netz auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 12.07.2005 sowie den entsprechenden Verordnungen (Gasnetzzugangs- und Netzentgeltverordnung).
Die Bedingungen für die Durchführung des Netzzuganges bei Erdgas werden in den "AGB Netzzugang (Anlage der BGW/VKU-Kooperationsvereinbarung) beschrieben.
Für die Durchleitung von Erdgas durch das Netz der GVD muss ein Lieferantenrahmenvertrag zwischen der GVD und dem Transportkunden abgeschlossen werden.
Inhalt des Vertrages
Im Lieferantenrahmenvertrag wird eine maximal nutzbare Stundenleistung (kWh/h) sowie eine Transportmenge (kWh/Jahr) vereinbart. Ein Transport von Erdgas entgegen der physikalischen Flussrichtung wird von der GVD z. Z. nicht angeboten.
Zur Durchführung des Netzzuganges erbringt die GVD alle erforderlichen Systemdienstleistungen.
Rechtliche Rahmenbedingungen des Netzzuganges
Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen der GVD und dem Transportkunden geschlossen. Bei neu herzustellenden Anschlüssen und bei gekündigten Netzanschlüssen ist ein Netzanschlussvertrag zwischen der GVD und dem Netzanschlussnehmer (Eigentümer des erdgasversorgten Grundstücks) erforderlich. Außerdem muss bei einem Übergabedruck >100 mbar ein Anschlussnutzungsvertrag zwischen der GVD und dem Erdgaskunden geschlossen werden.
Technische Voraussetzungen zur Belieferung von Endkunden
Endkunden mit einer Jahresmenge > 1,5 Mio. kWh:
Zur Abwicklung und Abrechnung des Netzzuganges müssen die ein- bzw. ausgespeisten Erdgasmengen stundenweise gemessen, registriert und mittels einer Datenfernübertragung an die GVD, die beteiligten Netzbetreiber (z. B. Energienetze Bayern GmbH) und den Transportkunden übertragen werden.
Endkunden mit einer Jahresmenge < 1,5 Mio. kWh:
Bei dieser Kundengruppe ist eine Lastgangmessung und Datenfernübertragung nicht erforderlich. I.d.R. kann zur Belieferung dieser Kunden das in der Gasnetzzugangsverordnung beschriebene Lastprofilverfahren mit Standardlastprofilen verwendet werden.
Es gelten die "Technischen Rahmenbedingungen" des DVGW in der jeweils gültigen Fassung.
Pflichten des Transportkunden
Der Transportkunde muss auf eigene Kosten sicherstellen, dass
- den stündlich ausgespeisten Mengen wärmeäquivalent und zeitgleich entsprechende Einspeisemengen gegenüberstehen,
- an den Einspeisestellen systemkompatibles Gas für den Transport ansteht,
- nach Maßgabe der GVD durch das eingespeiste Gas keine bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen der GVD bei anderen Erdgaskunden verletzt werden,
- ein ständig erreichbarer Ansprechpartner beim Transportkunden benannt wird, der über die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt.
Der Transportkunde muss auch die finanziellen Verpflichtungen übernehmen, die sich im Zusammenhang mit dem Netzzugang, z.B. durch Planung, Bau und Betrieb neuer Übernahmestationen oder Leitungen, durch Änderungsmaßnahmen an bestehenden Übernahmestationen oder Leitungen, durch Installation und Wartung neuer Messgeräte o.ä. ergeben.
Weitere Pflichten können im Lieferantenrahmenvertrag vereinbart werden.
Engpassmanagement
Für den Netzzugang bei Knappheit von Transportkapazitäten gelten folgende Regeln:
- Kapazitätsbedarf bei Lieferantenwechsel
Wechselt ein Endkunde zu einem neuen Lieferanten, wird eine auf Grund des Lieferantenwechsels dieses Endkunden frei werdende Kapazität vorrangig zur Belieferung dieses Endkunden zur Verfügung gestellt.
- Engpass der Transportkapazität und Transparenz
Ein Engpass der Transportkapazität liegt vor, wenn in den relevanten Netzteilen für konkurrierende Netzzugangsanfragen nur eine beschränkte und damit zur Deckung aller Anfragen nicht ausreichende freie Transportkapazität zur Verfügung steht.
Die freie Transportkapazität wird ermittelt, indem von der insgesamt für die GVD verfügbaren technischen Transportkapazität die bereits für Dritte oder das eigene/verbundene Unternehmen vorzuhaltende Transportkapazität abgezogen wird.
Liegt ein Engpass der Transportkapazität vor, so werden die betroffenen Netzzugangsinteressenten schriftlich über die technische Kapazität und die Summe der Buchungen in den relevanten Netzteilen informiert. Eine Veröffentlichung im Internet steht hierbei einer schriftlichen Mitteilung gleich.
- Allokationsverfahren (Zuteilungsverfahren)
Liegt ein Engpass von Transportkapazitäten vor, wird die Allokation der Kapazität nach dem nachstehenden Verfahren vorgenommen:
1. Allokation nach dem Grundsatz "first committed - first served"
2. Unterscheiden sich die Netzzugangsanfragen hinsichtlich der nachgefragten Leistungen (z.B. Transportkapazität, Laufzeit etc.), wird mit den Interessenten parallel über die Konditionen zur Erbringung der Leistungen verhandelt. Den Zuschlag erhält das aus Sicht der GVD wirtschaftlich günstigste Angebot.
Unterbrechbare Netzzugangsverträge bei Kapazitätsengpässen
Steht keine ausreichende Transportkapazität zur vollständigen Deckung des Transportbegehrens zur Verfügung, kann der Netzzugangsinteressent ein Angebot über einen unterbrechbaren Netzzugangsvertrag anfragen.
Gasqualität und Brennwert
Bei unserem Angebot gehen wir davon aus, dass die Gasqualität dem DVGW-Arbeitsblatt G 260/Gruppe H entspricht und das Erdgas ohne Qualitätsveränderungen eingespeist werden kann. Das von der GVD übergebene Erdgas ist odoriert.
Der durchschnittliche Brennwert im Netzgebiet der GVD beträgt 11,1 kWh/m³(Vn).
Ansprechpartner des Netzbetreibers
Im Rahmen eines technischen Betriebsführungsvertrages zwischen der Gasversorgung Dorfen GmbH und der Erdgas Südbayern GmbH ist als Ansprechpartner für den Erdgastransport im Endverteilungsnetz der GVD folgende Person benannt:
| Name: | Rolf Echelmeyer |
| Telefon: | 0049 (0) 89(680 03-700) |
| Telefax: | 0049 (0) 89(680 03-750) |
| E-Mail: | rolf.echelmeyer@energienetze-bayern.de |
